1. Nürnberg und die ad-hoc-Tribunale für Jugoslawien, Ruanda und Sierra LeoneSchuld an den "Menschenrechtsverletzungen" im Krieg ist letztlich und in der Hauptsache der, der schuld am Krieg ist. Das war die Rechtsauffassung, die am Nürnberger Internationalen Militärtribunal (IMT) herrschte. Deshalb setzte die Londoner Charta des Tribunals das Verbrechen gegen den Frieden an oberste Stelle, deshalb erklärten die Richter im Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher:
"Die in der Anklageschrift enthaltenen Beschuldigungen, dass die Angeklagten Angriffskriege geplant und durchgeführt haben, …
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